Bodenrichtwerte
Der Gutachterausschuss ermittelt jährlich zum Stichtag 1. Januar die sogenannten Bodenrichtwerte (§ 196 BauGB).
Ein Bodenrichtwert ist ein aus Grundstückskaufpreisen ermittelter, durchschnittlicher Lagewert für den Boden innerhalb eines Gebiets (Bodenrichtwertzone), das nach seinem Entwicklungszustand sowie nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmende Verhältnisse aufweist. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand. In bebauten Gebieten sind die Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.
Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen des Bodenwertes vom Bodenrichtwert.
Die Bodenrichtwerte werden in Bodenrichtwertkarten dargestellt. Die Bodenrichtwertkarten sowie Auszüge aus den Bodenrichtwertkarten sind bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses gegen Gebühr erhältlich.
Über das Bodenrichtwertinformationssystem BORISplus.NRW kann man im Internet die Bodenrichtwerte kostenlos einsehen. Zusätzlich zum kostenfreien Bereich können sich hier registrierte Kunden selbst einen (gebührenpflichtigen) Ausdruck aus der Bodenrichtwertkarte erstellen.
BORISplus.NRW ist das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Nordrhein-Westfalen. Es enthält derzeit die Bodenrichtwerte mit ihren beschreibenden Merkmalen und die Grundstücksmarktberichte der einzelnen Gutachterausschüsse in NRW.
Bodenrichtwertkarte für landwirtschaftliche Grundstücke
Die Bodenrichtwertkarten für landwirtschaftliche Grundstücke der letzten fünf Jahre können zusätzlich hier kostenlos eingesehen werden:


