Verkehrswertgutachten
Der Gutachterausschuss erstattet Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie von Rechten an Grundstücken (z.B. Wohnrechte).
Gesetzliche Grundlage
Nach § 194 Baugesetzbuch wird der Verkehrswert (Marktwert) durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf gewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Antrag auf Erstattung
Gutachten beantragen können:
- Eigentümer
- Miteigentümer
- Erben/Pflichtteilsberechtigte
- Inhaber von Rechten
- Bevollmächtigte der zuvor Genannten
- Gerichte und Behörden
Gebühren / Kosten
Eine Übersicht der anfallenden Gebühren zu den verschiedenen Leistungen entnehmen Sie bitte dem Antragsformular, das hier als Download abrufbar ist.