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Richtwerte im Geodatenatlas des Kreises Borken

Im Geodatenatlas des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Borken können Sie die Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 31.12.1987 bis heute sowie die Immobilienrichtwerte der Teilmärkte „Wohnungseigentum“ und „Ein- und Zweifamilienhäuser“ ab den Stichtagen 01.01.2021 bzw. 01.01.2022 kostenlos einsehen.

Die Bodenrichtwerte wurden bis 2010 als lagetypische Werte ohne territoriale Abgrenzung beschlossen. Seit dem Stichtag 01.01.2011 werden sie als zonale Werte mit zugehöriger Bodenrichtwertzone veröffentlicht.

Die Immobilienrichtwerte werden zonal dargestellt und die Richtwerte selbst werden in Euro pro Quadratmeter Wohnfläche (€/m²) ausgewiesen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit Hilfe des Geodatenatlas keine amtlichen Auskünfte erstellt werden können. Sollten amtliche Bodenrichtwertauskünfte benötigt werden, so können diese für Wertermittlungsstichtage ab 2011 unter www.boris.nrw.de als kostenlose Downloads herunterladen oder bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Borken beantragt werden.

Hinweise zur Darstellung der Bodenrichtwerte:

  • Bodenrichtwerte in Klammern gelten bis 2007
    - hinsichtlich der Erschließungskosten nach § 127 Baugesetzbuch (BauGB) als beitragsfrei.
     
  • Ab 2008 gelten geklammerte Bodenrichtwerte
    - hinsichtlich der Erschließungskosten nach § 127 Baugesetzbuch (BauGB),
    - hinsichtlich der Abgaben für den erstmaligen Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Entwässerungsanlage nach Kommunalabgabengesetz (KAG, ohne Hausanschlüsse) sowie
    - hinsichtlich der Kostenerstattungsbeiträge gem. § 135a BauGB (naturschutzrechtliche Ausgleichsabgaben, Aufwand für den Grunderwerb und die erstmalige Herstellung) als beitragsfrei.
     
  • Bodenrichtwerte ohne Klammern gelten hinsichtlich der vorgenannten Beiträge als beitragspflichtig. Angaben zur Höhe dieser Beiträge erhält der Gutachterausschuss von den zuständigen Kommunen.

Es bedeuten:

W = Wohnbauflächen, ggfls. mit Zusatz ASB für Außenbereich

MI, MK = gemischt genutzte Bauflächen

SE = Sondergebiete, die der Erholung dienen

SO = Sonstige Sondergebiete

SN = Sondernutzungsflächen Sondernutzungsflächen (bis einschließlich 01.01.2021 ohne Wertangabe, ab 01.01.2022 mit Wertangabe)

II - 40 = bis zweigeschossige Bebauung, bis 40 m Grundstückstiefe

GE/GI/G = Gewerbe-/Industriegebiete, ggfls. mit Zusatz ASB für Außenbereich

1200/3000 = typische Größe des Richtwertgrundstückes

* = kommunaler Markt

AS1001/ Nr. im Kreis = interne Nummer des Richtwertgebietes