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Bodenrichtwerte
Der Gutachterausschuss ermittelt jährlich zum Stichtag 1. Januar die sogenannten Bodenrichtwerte (§ 196 BauGB). Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert des Bodens, kein Verkehrswert.
Immobilienrichtwerte
Der Gutachterausschuss ermittelt jährlich zum Stichtag 1. Januar die sogenannten Immobilienrichtwerte (durchschnittliche Lagewerte für Immobilien).
Grundstücksmarktbericht
Der jährlich erscheinende Grundstücksmarktbericht enthält Angaben über die Umsatz- und Preisentwicklung auf dem Immobilienmarkt im Kreis Borken.
Kaufpreissammlung
Notare sind verpflichtet, dem Gutachterausschuss Abschriften der von ihnen beurkundeten Kaufverträge zu übersenden. Somit ist sichergestellt, dass der Gutachterausschuss über die Vorgänge auf dem Grundstücksmarkt informiert wird.
Verkehrswertgutachten
Der Gutachterausschuss erstellt auf schriftlichen Antrag Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie von Rechten an Grundstücken (z.B. Wohnrechte).