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Kaufpreissammlung

Was ist die Kaufpreissammlung?

Nach § 195 Baugesetzbuch sind die Notare verpflichtet, dem Gutachterausschuss Abschriften der von ihnen beurkundeten Kaufverträge zu übersenden. Die Mitteilungspflicht besteht auch für preisbildende Beschlüsse in Enteignungs-, Umlegungs-, Flurbereinigungs-, Grenzregelungs- und Zwangsversteigerungsverfahren. Somit ist sichergestellt, dass der Gutachterausschuss über die Vorgänge auf dem Grundstücksmarkt umfassend informiert wird. Die Verträge und Beschlüsse sind nach Weisung des Gutachterausschusses bzw. dessen Vorsitzenden durch die Geschäftsstelle auszuwerten. Dabei sind insbesondere die rechtlichen Gegebenheiten, die Eigenschaften, die sonstige Beschaffenheit und die Lage des Grundstücks zu erfassen und in Beziehung zum gezahlten Kaufpreis zu setzen. Kaufpreise, die durch ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse beeinflusst sein können, werden besonders gekennzeichnet und von Auswertungen ausgeschlossen.

Auskunft aus der Kaufpreissammlung

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilt auf schriftlichen Antrag Auskünfte aus der Kaufpreissammlung. Personen, die ihr berechtigtes Interesse und den Zweck der Auskunftschriftlich darlegen (Kopie der Beauftragung durch ein Gericht oder andere berechtigte Auftraggeber, Kopie der Bestellungsurkunde, etc.) und die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zusichern, können nach entsprechender Prüfung ggf. objektbezogene Auskünfte erhalten. Andere Antragsteller erhalten ggf. eine anonymisierte Auskunft. Nähere Informationen zur Art der Auskunft ergeben sich aus dem weiter unten zur Verfügung stehenden Antragsformular.

Die Auskünfte aus der Kaufpreissammlung sind kostenpflichtig. Die Gebühren liegen gemäß der aktuell geltenden Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW) je Antrag für nicht anonymisierte Kauffälle bei 40 € Bearbeitungspauschale plus pauschal 100 € für den 1. bis 50. Kauffall sowie 10 € für jeden weiteren Kauffall. Für anonymisierte Kauffälle fällt eine Gebühr von zur Zeit 27,- € je angefangener Arbeitsviertelstunde an.