Bodenrichtwerte
Der Gutachterausschuss ermittelt jährlich zum Stichtag 1. Januar die sogenannten Bodenrichtwerte.
Nach dem §196 BauGB ist der Bodenrichtwert ein durchschnittlicher Lagewert des Bodens innerhalb einer Bodenrichtwertzone, für deren Grundstücke im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.
Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung können Abweichungen des Bodenwertes vom Bodenrichtwert bewirken.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Borken hat seine Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 31.12.1987 im Geodatenatlas des Kreises Borken kostenfrei zur Einsicht bereitgestellt.
Über das Bodenrichtwertinformationssystem BORISplus.NRW können die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2011 bis heute im Internet kostenfrei eingesehen werden. Auch schriftliche Bodenrichtwertauskünfte als pdf-Datei können kostenfrei heruntergeladen werden.
BORISplus.NRW ist das zentrale Informationssystem aller Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Nordrhein-Westfalen. Es enthält unter anderem die Bodenrichtwerte mit ihren beschreibenden Merkmalen und die Grundstücksmarktberichte der einzelnen Gutachterausschüsse in NRW.