Bodenrichtwerte
Der Gutachterausschuss ermittelt jährlich zum 1. Januar die sogenannten Bodenrichtwerte.
Gemäß § 196 BauGB ist der Bodenrichtwert ein durchschnittlicher Lagewert des Bodens innerhalb einer Bodenrichtwertzone, für deren Grundstücke überwiegend gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.
Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung von denen des Bodenrichtwertes können Unterschiede des Bodenwertes vom Wert des Bodenrichtwertes bewirken.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Borken stellt seine Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 31.12.1987 im Geodatenatlas des Kreises Borken kostenfrei zur Einsicht bereit.
Über das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS.NRW.de können die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2011 bis heute im Internet kostenfrei eingesehen werden. Auch schriftliche Bodenrichtwertauskünfte als pdf-Datei können kostenfrei heruntergeladen werden.
BORIS.NRW.de ist das zentrale Informationssystem aller Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Nordrhein-Westfalen. Es enthält neben vielen anderen Produkten auch die Bodenrichtwerte mit ihren beschreibenden Merkmalen und die Grundstücksmarktberichte der einzelnen Gutachterausschüsse in NRW.
