Immobilienrichtwerte
Der Gutachterausschuss ermittelt jährlich zum Stichtag 1. Januar die sogenannten Immobilienrichtwerte.
Immobilienrichtwerte sind georeferenzierte, auf einer Kartengrundlage abzubildende durchschnittliche Lagewerte für Immobilien bezogen auf ein für die jeweilige Lage typisches "Normobjekt". Sie können von interessierten Bürgerinnen und Bürgern unter Verwendung von Umrechnungskoeffizienten als Orientierungshilfe zur Einschätzung ihres Immobilienwertes verwendet werden. Daneben können sie unter sachverständiger Berücksichtigung der Umrechnungskoeffizienten als Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 20 ImmoWertV dienen und als Grundlage für die Verkehrswertermittlung im Vergleichswertverfahren nach § 24 ImmoWertV herangezogen werden. Wertrelevante Einflüsse, welche im Modell der Immobilienrichtwerte nicht berücksichtigt werden, müssen sachverständig geschätzt werden.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Borken hat erstmals zum 01.01.2021 Immobilienrichtwerte für den Teilmarkt der Eigentumswohnungen beschlossen und veröffentlicht. Die Immobilienrichtwerte des Teilmarktes der Ein- und Zweifamilienhäuser folgten erstmals zum Stichtag 01.01.2022. Die Immobilienrichtwerte beider Teilmärkte werden seitdem jährlich neu ermittelt, beschlossen und veröffentlicht.
Für die Immobilienrichtwerte werden sog. Richtwertzonen gebildet. Die Richtwerte selbst werden in Euro pro Quadratmeter Wohnfläche (€/m²) ausgewiesen.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Borken hat seine Immobilienrichtwerte ab dem Stichtag 01.01.2021 bzw. 01.01.2022 im Geodatenatlas des Kreises Borken kostenfrei zur Einsicht bereitgestellt.
Über das Bodenrichtwertinformationssystem BORISplus.NRW können die Immobilienrichtwerte zum Stichtag 01.01.2021 bzw. 01.01.2022 bis heute im Internet kostenfrei eingesehen werden. Darüber hinaus kann auch ein kostenfreies PDF-Dokument mit näheren Informationen zum jeweiligen Immobilienrichtwert heruntergeladen werden. Weiterhin lässt sich mit Hilfe des sog. Immobilien-Preis-Kalkulators ein Näherungswert einer Immobilie ermitteln. Hierfür müssen jeweils Eigenschaften, wie z.B. Baujahr, Wohnfläche, Alter der Immobilie in Jahren oder die Ausstattungsklasse zur betroffenen Immobilie, angegeben werden, die vom zugrundeliegenden Immobilienrichtwert abweichen.
Die Immobilienrichtwerte ersetzen in keinem Fall ein Verkehrswertgutachten.
BORISplus.NRW ist das zentrale Informationssystem aller Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Nordrhein-Westfalen. Es enthält unter anderem die Bodenrichtwerte mit ihren beschreibenden Merkmalen und die Grundstücksmarktberichte der einzelnen Gutachterausschüsse in NRW.