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Immobilienrichtwerte

Der Gutachterausschuss ermittelt jährlich zum 1. Januar die sogenannten Immobilienrichtwerte.

Immobilienrichtwerte sind georeferenzierte, auf einer Kartengrundlage darzustellende, durchschnittliche Lagewerte für Immobilien bezogen auf ein für die jeweilige Lage typisches "Normobjekt". Sie können von interessierten Bürgerinnen und Bürgern unter Verwendung von Umrechnungskoeffizienten als Orientierungshilfe zur Einschätzung ihres Immobilienwertes verwendet werden. Daneben können sie unter sachverständiger Berücksichtigung der Umrechnungskoeffizienten zur Ermittlung von Vergleichswerten oder als Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 20 und § 26 Abs. 1 ImmoWertV dienen und als Grundlage für die Verkehrswertermittlung im Vergleichswertverfahren nach § 24 ImmoWertV herangezogen werden. Wertrelevante Einflüsse, welche im Modell der Immobilienrichtwerte nicht berücksichtigt werden, müssen sachverständig geschätzt werden. 

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Borken hat erstmals zum 01.01.2021 Immobilienrichtwerte für den Teilmarkt der Eigentumswohnungen beschlossen und veröffentlicht. Die Immobilienrichtwerte des Teilmarktes der Ein- und Zweifamilienhäuser folgten erstmals zum 01.01.2022. Die Immobilienrichtwerte beider Teilmärkte werden seitdem jährlich zum 1. Januar ermittelt, beschlossen und veröffentlicht.

Für die Immobilienrichtwerte werden sog. Richtwertzonen gebildet. Die Richtwerte selbst werden in Euro pro Quadratmeter Wohnfläche (€/m²) ausgewiesen.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Borken stellt seine Immobilienrichtwerte ab dem Stichtag 01.01.2021 bzw. 01.01.2022 im Geodatenatlas des Kreises Borken kostenfrei zur Einsicht bereit.

Über das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS.NRW.de können die Immobilienrichtwerte ab Stichtag 01.01.2021 bzw. 01.01.2022 kostenfrei eingesehen werden. Darüber hinaus können kostenfreie PDF-Dokumente mit näheren Informationen zu den jeweiligen Immobilienrichtwerten heruntergeladen werden. Außerdem lässt sich mit Hilfe des sog. Immobilien-Preis-Kalkulators ein Näherungswert einer Immobilie ermitteln. Hierfür müssen jeweils die Eigenschaften der interessierenden Immobilie, wie z.B. Baujahr, Wohnfläche, Alter der Immobilie in Jahren oder die Ausstattungsklasse, angegeben werden.

Immobilienrichtwerte führen nicht unmittelbar zu Verkehrswerten.

BORIS.NRW.de ist das zentrale Informationssystem aller Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Nordrhein-Westfalen. Es enthält unter anderem die Bodenrichtwerte mit ihren beschreibenden Merkmalen und die Grundstücksmarktberichte der einzelnen Gutachterausschüsse in NRW.